Radschutzstreifen
Radweg in der Lebacher Straße - LHS
Radweg in der Lebacher Straße - LHS
Radweg in der Lebacher Straße - LHS
Radschutzstreifen in der Lebacher Straße im Verlauf der Radhauptverbindung zwischen Riegelsberg und Saarbrücken Innenstadt - eine Zwischenbilanz
Das Vorhaben Lückenschluss Lebacher Straße wurde als eine der Radverkehrs- Maßnahmen im Verkehrsentwicklungsplan (VEP) der Landeshauptstadt Saarbrücken (LHS) beschlossen.
Netzfunktion
Die Radhauptverbindung verbindet die Gemeinde Riegelsberg und die Saarbrücker Stadtteile Rastpfuhl und Oberes Malstatt mit dem Hauptbahnhof und der Haupteinkaufsstraße in Saarbrücken. Auch der an der Saar rechtsseitige verlaufende Leinpfad wird als Radkomfortroute über den Bürgerpark für die o.g. Stadtteile erreichbar.
Am südlichen Ende der Lebacher Straße setzt sich die Radhauptverbindung in einer Tempo-30-Zone über die Pfarrer-Bungarten-Straße und Klausener Straße fort, über welche die Innenstadt und die Radkomfortroute angebunden sind.
Die Lebacher Straße ist Einkaufsstraße für den Stadtteil und wird demnach auch von dem stadtteilinternen Zielverkehr benötigt. Die Radhauptroute besteht, von Norden kommend, außerhalb der Ortslage aus einem straßenbegleitenden Geh- und Radweg bis zur Stadtgrenze Saarbrückens. Hier ging der Radweg bislang in der Lebacher Straße in eine Fahrbahnführung ohne Radverkehrsinfrastruktur über. Es bestand eine Lücke von etwa 1.500 Metern.
Maßnahme
Die Lebacher Straße ist als direkte Fortsetzung der Bundesautobahn A1 eine der Haupteinfallstraßen mit einem Aufkommen von - je nach Straßenabschnitt etwa 15.000 bis 27.000 Kraftfahrzeuge pro Tag. Der Schwerverkehrsanteil beträgt etwa 7 Prozent.
Durch das Markieren von Radschutzstreifen wurde ein Infrastrukturangebot für Radfahrende geschaffen und die Lücke geschlossen. Die Radschutzstreifen sind zusammen mit dem Sicherheitstrennstreifen 1,75 Meter breit. An einzelnen Engstellen, wo Fußgängerwartebereiche oder die Kfz-Spuraufteilung das Markieren von Schutzstreifen nicht zugelassen hat, wurden Rad-Piktogrammketten aufgetragen. Unterstützend wurde die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert. Die Signalprogramme mit „Grüner Welle“ wurden an die geänderte, zulässige Höchstgeschwindigkeit angepasst.
Dort, wo es keine baulich angelegten Parkbuchten gibt, wurden die Gehwege mit Pollern gegen das Falschparken abgesichert. Damit wird das halbseitige Gehwegparken von Kfz unter Mitnutzung des Radschutzstreifens und das Parken auf den Gehwegen unterbunden. Dieses Parkverhalten führte in der Vergangenheit zu gefährlichen Situationen, da Radfahrende gezwungen sind, nach rechts in den Kfz-Fahrweg auszuweichen oder in eine bedrohlich enge Lücke zwischen parkenden und überholenden Kfz geraten können.
Eine bauliche Engstelle für den Radverkehr wurde durch das Versetzen von Bordsteinen beseitigt und die Fahrbahn ausreichend verbreitert.
Ergebnis
Der Radverkehr fährt abgesichert durch die Radschutzstreifen im Mischverkehr auf der Fahrbahn mit.
Mit der Maßnahme wird der Charakter der Straße hin zu einer stadtteilbezogenen Wohn- und Einkaufsstraße entwickelt, weg vom Charakter eines Autobahnzubringers bzw. einer Kfz-Einfallstraße.Die besondere Situation für die Radverkehrsführung in der Lebacher Straße ergibt sich durch die beiden eigenständig geführten Kfz-Richtungsfahrbahnen. Die Saarbahntrasse verläuft in Mittellage der Straße und trennt die Kfz-Fahrbahnen. Damit ist es für Kraftfahrzeuge, die Radfahrende überholen, nicht möglich, die Gegenfahrbahn mitzubenutzen. Nur dort, wo sich die Kfz-Fahrspuren in Abbiegespuren aufweiten, besteht die Möglichkeit, Radfahrende mit dem vorgeschriebenen Sicherheitsabstand zu überholen.
Mit der Markierung der Radschutzstreifen fahren die Kfz, um die Breite der Schutzstreifen versetzt, weiter weg von den Gehwegen und damit den Fußgängern.
Die Nutzung des Fahrrades und auch das Zufußgehen innerhalb des Stadtteils wurde durch die Markierung der Radschutzstreifen attraktiver. Auch der Verkehrslärm wurde reduziert, und die Verbindung für den Schwerlastverkehr unattraktiver gemacht. Die Minderung des Verkehrslärms am Tag um bis zu 2,3 dB(A) und nachts um bis zu 1,8 dB(A) als auch des Maximalpegels um 1,5-7,0 dB(A) wurde in einer Vorher-/Nachheruntersuchung nachgewiesen.
Mit der Maßnahme wird ein Beitrag zur Steigerung der Nutzung des Fahrrades gegenüber dem Kfz entsprechend den Zielvorgaben des VEP Saarbrücken geleistet. Die derzeitige Nutzung des motorisierten Individualverkehrs in der LHS beträgt 44 Prozent bei Distanzen von eins bis zwei km und 53 Prozent bei Distanzen von zwei bis fünf Kilometern. Der Radverkehrsanteil soll gemäß VEP zu Lasten der Nutzung des Kfz bis 2030 insgesamt auf 10 bis 12 Prozent steigen.