Anforderungen an den VEP
Der VEP definiert die Strategie einer Kommune, in der verkehrliche Ziele und erforderliche Veränderungen festgelegt werden. Der Verkehrsentwicklungsplan dient daher auch der Vorbereitung und Weichenstellung nachfolgender Verkehrsprojekte und ist damit ein Orientierungspunkt für die Mobilitäts- und Verkehrsentwicklung.
Aspekte der Mobilität
Der VEP muss jedoch alle Aspekte der Mobilität berücksichtigen und darf sich nicht nur auf die Infrastruktur- und Netzplanung reduzieren. Im Rahmen des VEP werden sowohl die einzelnen Verkehrsarten (Fußgänger, Radfahrer, ÖPNV, motorisierter Individualverkehr, Wirtschaftsverkehr) beleuchtet als auch übergeordnete Mobilitätsthemen wie Verkehrssicherheit, Verkehrs- und Mobilitätsmanagement, Umweltauswirkungen, regionale Bezüge (Pendlerthematik), neue Mobilitätsformen (E-Mobilität) behandelt.
Heutige Anforderungen
Der letzte komplette Verkehrsentwicklungsplan für Saarbrücken wurde Mitte der 1990er Jahre im Zusammenhang mit der Einführung der Saarbahn erstellt.
In der Zeit von 2001 bis 2003 wurde er in den Bereichen Motorisierter Individualverkehr und Güterverkehr ergänzt. Ein zeitgemäßer VEP beachtet neue Anforderungen an Mobilität und Lebensqualität, die sich in den letzten Jahrzehnten grundlegend verändert haben.