Barrierefreiheit im ÖPNV

Haltestellen und Haltestellenmobiliar - und alles was noch im klassischen Sinne zu einer Haltestelle gehört - müssen einer bestimmten Ausstattung entsprechen, um für jeden zugänglich und nutzbar zu sein. Besonders zu den Aspekten

  • Wahrnehmung (visuell kontrastierend, akustisch, haptisch)
  • Bedienbarkeit (Auffindbar, großflächig gestaltet, mit und ohne Hilfe bedienbar)
  • Verständlichkeit (leichte, einfache Sprache, vorhersehbar gestaltet, einfach und verständlich bedienbar)
  • Baulich (begehbar, befahrbar, neigungsarm, schwellenlos, stufenlos, genügend Bewegungsraum, erreichbar, ohne Hindernisse gestaltet)

müssen hier umfangreiche Vorkehrungen getroffen werden, damit der ÖPNV auch für Menschen mit Behinderung zugänglich wird.

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Gleise der Saarbahn - LHS

Gleise der Saarbahn - LHS

Gleise der Saarbahn - LHS

Hieraus ergeben sich beispielsweise für eine Bushaltestelle folgende Mindestanforderungen (nicht abschließend):

  • Die Kennzeichnung einer Haltestelle und weitere Informationen über die Haltestelle und zur Orientierung an Haltestellen (zum Beispiel Bus- oder Bahnsteignummern) sollten mit visuell kontrastierender Schrift in angemessener Größe erfolgen.
  • Die Oberflächen von Verkehrsräumen und Warteflächen sollten fest, eben, erschütterungsarm, berollbar und rutschhemmend gestaltet werden. Es soll genügend ebene Fläche zum Verweilen bereitgestellt werden.
  • Bei Bushaltestellen am Gehweg weist ein Auffindestreifen (mit Rippenprofil parallel zum Bord) über die gesamte Breite des Gehweges verlegt, auf die Haltestelle hin.
  • Eine maximale Längsneigung auf Warteflächen von nicht mehr als 3%.
  • Warteflächen von Haltestellen im Verkehrsraum sollten visuell kontrastierend vom Gehbereich gestaltet werden.
  • Haltestellenkanten sind mit einem taktil und visuell kontrastierenden Leitstreifen abzusichern.
  • Wenn ein Wetterschutz vorhanden ist, sollten Sitzplätze vorgesehen werden, die mit einer Rücken- und Armstütze ausgestattet sind. Es sind Aufstellflächen für Rollstuhlnutzer vorzusehen.
  • Werden dynamische Fahrgastinformationen (DFI) angeboten, sind diese visuell kontrastierend anzubieten. Informationen sollen nach dem Zwei-Sinne-Prinzip auch akustisch zur Verfügung gestellt werden. DFI sollen für blinde und sehbehinderte Menschen durch taktile oder akustische Hinweise auffindbar sein.
  • Für Rollstuhlnutzer ist eine fahrzeuggebundene Einstiegshilfe vorzuhalten. (Rampen)

Es wird deutlich, dass ein solcher Umbau durchaus mit hohen finanziellen und planerischen Mitteln erfolgt. Die Landeshauptstadt Saarbrücken hat daher eine Prioritätenliste aller umzubauenden Haltestellen erstellt und arbeitet diese sukzessive ab.

Im Rahmen verschiedener Straßenbaumaßnehmen soll auch immer daran gedacht werden, wenn möglich, Haltestellen barrierefrei mit umzugestalten, um den Aufwand und die Kosten möglichst gering zu halten.

Insgesamt gibt es in Saarbrücken 410 Haltestellen, davon sind 70 bereits vollständig barrierefrei, 12 Haltestellen in eine Richtung barrierefrei, 25 mit Kapsteinen (Erhöhung zum ebenerdigen Einstieg in den Bus) ausgestattet. Weitere sind für die nächsten Jahre geplant.