Fahrradstraße Hohenzollernstraße

Erweiterung der Fahrradstraße

Fahrradstraße Hohenzollernstraße - LHS

Fahrradstraße Hohenzollernstraße - LHS

Fahrradstraße Hohenzollernstraße - LHS

Die Landeshauptstadt verlängert die bereits bestehende Fahrradstraße in der Hohenzollernstraße derzeit um weitere 750 Meter auf insgesamt 1300 Meter. Dieser Abschnitt liegt zwischen der Roon- und der Malstatter Straße. 

Den ersten Abschnitt zur Fahrradstraße Hohenzollernstraße hat die Landeshauptstadt 2021 zwischen der Straße Neumarkt und der Roonstraße umgesetzt. Nach umfangreichen Kanalarbeiten beginnt nun der zweite Bauabschnitt. 

Ausbau Radachse zwischen Universität und Hochschule für Technik und Wirtschaft

Mit dem zweiten Bauabschnitt vervollständigt die Stadt die Radachse bis zur Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW). Sie baut die Randbereiche der Einmündung zur Malstatter Straße und zur Roonstraße um. Damit soll eine verkehrsberuhigende Wirkung erzielt und der Übergang zur Fahrradstraße deutlicher hervorgehoben werden. Der Kfz-Durchgangsverkehr wird in die Heuduckstraße verlagert.

Die Parkplätze entlang der Straße erhalten einen zusätzlichen Sicherheitsstreifen zur Fahrbahn. An allen wichtigen Einmündungen und Kreuzungen in dem betroffenen Abschnitt entlang der Hohenzollernstraße erweitert die Stadt die Gehwege und richtet barrierefreie Fußgängerüberwege ein. Zwischen der Kameke- und der Alvenslebenstraße entsteht ein Übergang für Fußgängerinnen und Fußgänger in Richtung HTW. 

Ein sicheres Abstellen der Räder ermöglichen künftig 45 Fahrradständer in der Hohenzollernstraße. 

Verkehrsführung

Um den Durchgangsverkehr zu verlagern und bessere Bedingungen für den Radverkehr zu schaffen, ist künftig die Einfahrt in die Hohenzollernstraße von der Roonstraße und von der Malstatter Straße dem Radverkehr vorbehalten. 

Die Zufahrt zur Hohenzollernstraße für den Kfz-Verkehr erfolgt künftig über die Heuduckstraße und die vier Nebenstraßen (Gärtnerstraße, Werderstraße, Goebenstraße, Kamekestraße). Der Kfz-Verkehr kann weiterhin an den Einmündungen Roonstraße und Malstatter Straße aus der Hohenzollernstraße ausfahren.

In der Hohenzollernstraße läuft der Verkehr für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer auch in Zukunft in beide Fahrtrichtungen weiter. Die Einbahnstraßenregelung beschränkt sich auf die ersten Meter von der Roonstraße und der Malstatter Straße aus kommend.

Neue Beschilderung und Piktogramme

Neben den Verkehrszeichen „Fahrradstraße – Anlieger frei“ wird die Landeshauptstadt großflächige Fahrradstraßen-Piktogramme auf die Fahrbahn aufbringen.

Instandsetzung von Gehwegen und Baumeinfassungen

Zusätzlich werden abschnittsweise Gehwege und Baumeinfassungen instandgesetzt und ein Teil der Straßenbeleuchtung wird erneuert.

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Antworten auf häufig gestellte Fragen

  • Wie lange dauert der Umbau?

    Die Arbeiten dauern voraussichtlich bis Mitte Oktober 2024. 

  • Wie ist der Verkehr während des Umbaus geregelt?
    • Die Arbeiten werden in mehreren Teilstücken durchgeführt. Dafür wird die Hohenzollernstraße jeweils abschnittsweise vollgesperrt. Für den Kfz-Verkehr bleibt sie so größtenteils erreichbar.
    • Für Anwohnerinnen und Anwohner wird in der Hohenzollernstraße mobiles Parken eingerichtet. 
    • Fußgängerinnen und Fußgänger werden am Baufeld vorbeigeleitet.
    • Die Zufahrt für Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge ist jederzeit gewährleistet.
  • Was kostet der Umbau?

    Die Arbeiten kosten zwei Millionen Euro. 

Fakten zur Fahrradstraße - was gilt wo?

  • Fahrradstraße wird Vorfahrtsstraße

    Die Landeshauptstadt hebt die bislang bestehende Tempo-30-Zone mit Rechts-vor-links-Regelung auf und macht die Fahrradstraße zur Vorfahrtstraße. Zu den Verkehrszeichen (Vz) „Fahrradstraße - Anlieger frei“ werden Fahrradstraßen-Piktogramme auf die Fahrbahn aufgebracht.

  • Radverkehr hat Vorrang
    • Radfahrende bestimmen das Tempo.
    • Radfahrende dürfen nebeneinander fahren.
    • Kfz-Verkehr ist nur noch als Anliegerverkehr zugelassen.
    • Es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h für alle Verkehrsteilnehmenden.
    • Fahrradfahrende dürfen von Autos und Motorrädern nur überholt werden, wenn ein Sicherheitsabstand von 1,50 Meter eingehalten werden kann.
    • Entlang der Radachse gilt Vorfahrt.
    • Fußgängerinnen und -gänger nutzen die Gehwege
  • Warum benötigt Saarbrücken eine Fahrradstraße?

    Mit der Anlage einer Fahrradstraße in der Hohenzollernstraße schließt die Landeshauptstadt eine wichtige Lücke im Radverkehrsnetz auf der Achse zwischen der Universität des Saarlandes und der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW). 

    Mit dem Beschluss des Verkehrsentwicklungsplanes 2030 hat die Landeshauptstadt die Weichen für eine attraktive und nachhaltige Gestaltung des Verkehrs in Saarbrücken gestellt. Eines der wichtigsten Ziele ist die Förderung des Radverkehrs.

Flyer und weitere Informationen zur Fahrradstraße als Download

Unser Flyer fasst alle wesentlichen Informationen zusammen. Sie können Ihn hier ebenso wie die Präsentation zur Informationsveranstaltung als PDF-Datei downloaden.

Förderung

Nationale Klimaschutz-Initiative

Mit der Nationalen Klimaschutz-Initiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung von Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzinitiativen ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen und Bildungseinrichtungen.

Der Umbau der Hohenzollernstraße zur Fahrradstraße wird zu 70 Prozent von der Nationalen Klimaschutz-Initiative des Bundes gefördert.

Radachse Universität-HTW

Fahrradstraße Hohenzollernstraße 1. BA zwischen Wilhelm-Heinrich-Brücke und Roonstraße

  • Ausführende Stelle: Landeshauptstadt Saarbrücken - Baudezernat VI – Amt für Straßenbau und Verkehrsinfrastruktur
  • Förderkennzeichen: 03K16319
  • Laufzeit des Vorhabens: 1. März 2021 – 28. Februar 2023
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Nationale Klimaschutzinitiative